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    Entschädigung bei Flugverspätungen – Ihr gutes Recht

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    Entschädigung bei Flugverspätungen – Ihr gutes Recht

    (Werbung) Laut EU-Recht beträgt Ihre Entschädigung bei Flugverspätungen und Ausfällen bis zu 600 Euro. Sichern Sie sich das Geld, das Ihnen zusteht!

    Nun ist er endlich da, der lang ersehnte Urlaub, auf den man schon das ganze Jahr über sehnsüchtig wartet und die Vorfreude ist mittlerweile riesig. Gut gelaunt geht es zum Flughafen, doch genau hier wird die Freude bereits getrübt, wenn es zu einer Flugverspätung oder gar einem Ausfall des Fliegers kommt. Der Ärger ist dann groß, doch zumindest sollten Sie wissen, dass Sie in diesem Fall Anspruch auf eine Entschädigung haben. Portale für Fluggastrechte wie Fairplane.de helfen Ihnen dabei, diesen Anspruch auch geltend zu machen. Dadurch wird die Entschädigungsforderung für Sie ganz mühelos und einfach und Ihnen wird durch die Aufbesserung der Urlaubskassa doch noch eine Freude bereitet.

    Entschädigung bei Verspätungen laut Fluggastrechten

    Die Fluggesellschaften klären darüber nicht gern auf, aber es gibt Fluggastrechte, die in der Fluggastrechteverordnung der EU festgehalten sind. Darin ist verankert, dass die Fluggesellschaften bei einer unplanmäßigen Flugverspätung oder einem Ausfall an die Fluggäste gewisse Leistungen erbringen müssen. Neben der Versorgung mit Snacks und Getränken am Flughafen während der Wartezeit müssen auch die eventuell anfallenden Kosten einer Übernachtung sowie der Transfer zum und vom Hotel bezahlt werden. Außerdem muss die Fluglinie ab einer Verspätung von drei Stunden eine Entschädigungszahlung leisten. Deren genaue Höhe hängt von der Distanz der Flugstrecke ab. Nur bei sogenannten “außergewöhnlichen Umständen” ist die Fluglinie von der Zahlungspflicht befreit. Diese liegen vor, wenn sie für die Verspätung nachweislich nicht verantwortlich ist, beispielsweise bei extrem schlechten Wetterbedingungen oder einem Streik. Der Anspruch auf die Entschädigungs-Zahlung steht Ihnen zu, wenn Ihre Reise mit einer EU-Fluglinie erfolgt oder wenn der Start des Fluges mit einer internationalen Airline innerhalb der EU stattfindet.

    Wann haben Sie Recht auf eine Entschädigung?

    Bei einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden haben Sie das Recht auf eine Ausgleichszahlung. Die Höhe dieser Zahlung liegt je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro. Bei einer Flugentfernung unter 1.500 Kilometern stehen Ihnen 250 Euro zu, bei einer Distanz von 1.500 bis 3.500 Kilometern sind es 400 Euro und bei mehr als 3.500 Kilometern haben Sie einen Anspruch auf ganze 600 Euro. Wie viel das Flugtickt ursprünglich gekostet hat, spielt dabei keine Rolle. Das gilt sogar, wenn der Entschädigungsbetrag schlussendlich höher ist, als die anfänglichen Reisekosten. Gleiches trifft auch bei gänzlich ausgefallenen Flügen zu.

    Den Entschädigungsanspruch geltend machen

    Obwohl der Entschädigungsanspruch in der Fluggastrechte-Verordnung genau geregelt ist, ist es für Privatpersonen meist doch schwierig, ihre Zahlung im Alleingang einzufordern. Fluglinien händigen das Geld schließlich auch nicht einfach bereitwillig aus. Lange telefonische Warteschleifen und fehlende Antworten auf E-Mails liegen praktisch an der Tagesordnung. Kommt dann doch eine Reaktion, werden die oben genannten außergewöhnlichen Umstände oft als Ausrede herangezogen, um keine Zahlung leisten zu müssen. Für Personen ohne juristisches Know-How und fehlender Erfahrung auf dem Gebiet der Fluggastrechte, ist es dann meist schwierig nachzuvollziehen, ob der Anspruch tatsächlich entfällt oder nicht. Geht man vor Gericht, trägt man zusätzlich das Kostenrisiko und hat Mühe und Ärger bei der Einforderung des Geldes. Genau hier kommt die Plattform für Fluggastrechte Fairplane.de ins Spiel. Ein erfahrenes Experten-Team übernimmt die Entschädigungs-Forderung für betroffene Reisende. Dadurch entfallen für sie jeglicher Aufwand sowie das Risiko, auf den Gerichtskosten sitzen zu bleiben. Nach einer schnellen Eingabe der Flugdaten auf der Online-Plattform können sich Reisende somit sorgen- und stressfrei auf ihre Entschädigungszahlung freuen. Damit ist auch die Urlaubskassa für die nächste Reise wieder aufgefüllt und Sie ziehen doch noch etwas Positives aus der anfangs unerfreulichen Situation.

    Anzeige: Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit: Fairplane.de.

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