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    Wild Campen, Zelten und Biwakieren

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    Wild Campen, Zelten und Biwakieren

    Einfach sein Zelt aufschlagen und die Natur genießen? In Deutschland und Europa ist das nicht überall erlaubt. Wir geben wichtige Hinweise und Tipps.

    Da mit dem Artikel “Die Reset-Taste für den Alltag: Microadventures” die Frage nach der rechtlichen Situation und der Praxis des Wildzelten in Deutschland oder eines Biwaks laut wurde, erläutere ich diese und stelle einige Tipps vor, was man unbedingt bei einer Übernachtung in der (gar nicht so) freien Natur oder im Wald – eben abseits von Campingplatz und Co. – beachten sollte.

    Achtung, Meinung: dieser Artikel beruht auf meiner eigenen Meinung zum Thema “wild campen”. Er hat keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit und stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar und ersetzt eine solche auch in keinster Weise!

    Rechtliches zum wilden Übernachten

    Alle Menschen in diesem Land sind frei. Es gilt das Gemeingebrauchsrecht sowie das Allgemeines Betretungsrecht der freien Landschaft. Ein Naturgrundstück (Flur), das nicht befriedet (zum Beispiel durch Zäune oder Hecken) oder durch Schilder als Privatgrund gekennzeichnet ist, ist der Allgemeinheit zugänglich. Öffentliches Gelände darf zum Zwecke der Erholung und des Naturgenusses von jedem genutzt und betreten werden – und zwar unabhängig von der Dauer. Also prinzipiell auch über Nacht. Diese Freiheitsparagraphen werden durch andere Gesetze, wie dem Eigentumsrecht, dem Naturschutzgesetz oder durch Sondernutzungsrechte berührt und eingeschränkt.

    In Europa besteht im Zusammenhang mit dem Wildcamping ein starkes Nord-Süd-Gefälle. Während Übernachtungen draußen in den skandinavischen Ländern einfach dazu gehören und auch durch das Jedermannsrecht (auch Allemansrecht) rechtlich gedeckt sind, sieht es hierzulande schon deutlich strenger aus. Für Deutschland (und vergleichbar auch für die Schweiz und Österreich) ist das durch Gesetze geregelt und es besteht ganz einfach ein Verbot für das Zelten ​auf öffentlichem Gebiet außerhalb gekennzeichneter Flächen. Dies ist meist durch das Bundes-Waldgesetz oder Landes-Waldgesetz geregelt, aber auch die Kommunen haben eigene Regelungen. 

    Konkret bedeutet das: Übernachtungen im Zelt sind gesetzlich nur auf Campingplätzen oder eigens dafür eingerichteten Plätzen, wie zum Beispiel die Trekkingplätze im Schwarzwald, in Rheinland-Pfalz, im Spessart / Bayern oder den Boofen in der Sächsischen Schweiz, erlaubt, oder natürlich mit Erlaubnis auf einem privaten Grundstück. Aber selbst hier gilt die Einschränkung, dass zum Beispiel aus Naturschutzgründen das Zelten auf Privatgrund verboten sein kann. Man darf also in der freien Natur nicht einfach so sein Zelt aufschlagen.

    Das reine “draußen Übernachen” im Zelt oder Biwaksack stellt in Deutschland jedoch keine Straftat dar, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Dieser Unterschied ist wichtig, wie wir weiter unten noch feststellen werden. Jedoch können andere Delikte wie Sachbeschädigung (§303 StGB), Hausfriedensbruch (§123 StGB), oder über dem Wege des Naturschutzes oder Brandschutzes (§306 StGB) zu einer Anzeige und damit zu einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe führen!

    Offenes Feuer

    Im Zusammenhang mit Wildcampen spielt auch der Umgang mit offenem Feuer immer eine Rolle: prinzipiell ist offenes Feuer wie Lagerfeuer oder Grillfeuer im Abstand bis 100 Meter vom Waldrand (gilt natürlich auch für Heiden, Mooren, bestellten Feldern etc.) verboten. Unter offenem Feuer sind auch Kerzen, Fackeln, Campingkocher aller Art und unter Umständen auch das Rauchen zu verstehen. Selbst das Herbeiführen einer Brandgefahr wird sanktioniert (§306f StGB). Für offenes Feuer gibt es, meist von Kommunen betriebene, öffentliche Grillstellen. Ansonsten muss eine Feuerstelle “geeignet sein”, etwa durch eine nicht brennbare Unterlage wie eine Kiesbank oder ähnliches. 

    Lagern, Campieren oder Biwakieren?

    Es werden bei der Frage einer Übernachtung in der Natur drei Begriffe bemüht, die zwar jeder für sich mehr oder wenig genau definiert ist, allerdings ist die Abgrenzung, selbst in den Gesetzestexten, einigermaßen schwammig und fließend.

    Campieren

    Das Campieren ist definiert als das “Nächtigen von Personen in mobilen Unterkünften wie Zelten, Wohnwagen, Kraftfahrzeugen […] im Rahmen des Tourismus” – und ist verboten, wo es nicht explizit erlaubt ist. Bei uns ist kampieren quasi nur auf Campingplätzen und auf Privatgrundstücken erlaubt.

    Lagern

    Lagern bedeutet “pausieren” und ist im Gegensatz zum Campieren natürlich erlaubt. Man darf sich also zu einer Pause hinsetzen und hinlegen und sich dabei sicherlich auch vor dem Wetter schützen. Der Übergang zwischen Lagern und Campieren ist natürlich schwer festzumachen: lagerst Du noch oder campierst Du schon?

    Biwakieren

    Biwakieren ist eine Sonderform, nämlich das “Campieren außerhalb von Campingplätzen während eines kurzen, durch den Anlass gebotenen Zeitraums im hochalpinen Gelände” und ist erlaubt (wo es nicht explizit verboten ist…)!

    Die Praxis

    Ich (und andere) würden das Biwakieren und wild campieren nicht ganz so umständlich fassen, sondern allgemeiner als “das freie Übernachten ohne Zelt” (allerdings mit Schlafsack, Isomatte, Hängematte, Biwaksack oder Tarp), auch außerhalb hochalpinem Gelände, verstehen.

    Verhaltenstipps für Draußen

    Wenn man Vorsicht und Umsicht walten lässt und folgende Punkte einhält, befindet man sich meiner Meinung nach mindestens in einer Grauzone:

    • Prinzipiell nicht übernachten auf Privatgrund oder in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Nationalparks, Biosphärengebieten, Naturdenkmälern, Naturparks und anders geschützten Bereichen – und zwar egal ob im Zelt oder “einfach so”.
    • Naturverträgliches und gefahrenvermeidendes Verhalten: kein Feuer machen, nicht stören, lärmen oder sonstwie negativ auffallen, je weniger offensichtlich (Stichwort “Zelt”) desto besser, kein Müll oder andere Verschmutzungen hinterlassen.
    • Ganz einfach: durch das eigene Verhalten und die Wahl des Lagerplatzes dafür sorgen, dass man nicht erwischt wird – und wenn, dass es möglichst wenig Konsequenzen haben kann.
    • Während ein orangefarbenes Zelt am Lagerfeuer neben einem Waldweg im Naturschutzgebiet nicht wirklich in Ordnung ist, finde ich die Übernachtung im Biwaksack etwas “verdeckt” in Ordnung – das dürfte wohl in den meisten Fällen auch Passanten, Förstern oder Polizisten so gehen. Wichtig ist hierbei die Unterscheidung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat. Vom Bußgeld einer Ordnungswidrigkeit kann abgesehen werden, bei einer Straftat muss ermittelt werden.

    Erwischt beim Wild Campen – und nun?

    Falls man “erwischt” wird, sollte man sich auf jeden Fall einsichtig zeigen und höflich bleiben. Einsicht kann ein eventuelles Bußgeld nach geltendem Verwaltungsrecht senken! Ich persönlich finde folgendes Vorgehen richtig und bewährt: man weist sich freiwillig durch den Personalausweis aus und verspricht, sich über Nacht ruhig zu verhalten und den Platz so zu verlassen, wie man ihn vorgefunden hat. Insbesondere nimmt man seine Abfälle wieder mit. Schließlich ist man nicht an einer Party oder ähnlichem interessiert, sondern am Naturerlebnis, und weiß das auch zu schätzen und einzuordnen. Solche ernstgemeinten Aussagen sollten die Situation entschärfen. Übrigens dürfen Forstbeamte, im Gegensatz zu Jägern und Förstern, Euch sogar vorläufig festnehmen und die Personalien feststellen!

    Situation in Österreich und der Schweiz

    Für Österreich hat der OeAV (Österreichischer Alpenverein) eine Broschüre zum Biwakieren herausgegeben. Kurz gefasst ist die Situation ähnlich wie in Deutschland: ein Notbiwak in alpinem Gelände (“alpines Ödland”) ist erlaubt, ein geplantes Biwak ist gleichzusetzen mit “Zelten” und wird geahndet. Die konkreten Regelungen unterscheiden sich aber im jeweiligen Bundesland. Auf der Webseite des OeAV ist dies aber gut zusammengefasst.

    In der Schweiz ist es, durch die differierenden Gesetzgebungen der Kantone, noch verwirrender. Auch hier nennt der SAC (Schweizer Alpen Club) ein Biwak oberhalb der Baumgrenze “unproblematisch”. Der SAC hat eine Broschüre zum Biwakieren herausgegeben, die auf der Webseite zum Download bereit steht. Für die gesamte Schweiz finden sich aber Hinweise darauf, dass es wohl eine Art abgeschwächtes Jedermannsrecht gibt. Weiß da jemand vielleicht Näheres?

    Situation in anderen europäischen Ländern

    Laut Focus ist das wild zelten besonders in Spanien, Italien, Griechenland und Frankreich illegal und es drohen horrende Strafen oder sogar Gefängnis. In Spanien werden sogar Hubschrauber bei der Jagd nach Wildcampern eingesetzt.

    Gefahren beim Wild Zelten

    Mitteleuropas Fauna und Flora ist vergleichsweise harmlos. Die größte Gefahr ist daher sicherlich, beim wilden Zelten erwischt zu werden. Je nach Bundesland kann das, vor allem in Verbindung mit anderen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, empfindliche Strafen nach sich ziehen. Die anderen Gefahren, also die Gefahren, die von der Natur ausgehen, sind in Deutschland eher Gering, auch wenn vereinzelt wieder Wölfe heimisch werden.

    Die größere Gefahr geht vor allem von Menschen aus. Je nach Verhalten, wird das Ökosystem gestört oder zerstört und Wildtiere in Verhalten und Ruhe gestört. Dies gilt vor allem im Winter, wenn der Energiehaushalt der Wildtiere durch äußere Einflüsse besonders beeinflussbar ist. Vögel können bei Brut und Nestbau gestört werden. Kurz: das natürliche Treiben, wegen dem man ja eigentlich gekommen ist, wird durch die reine Anwesenheit schon durcheinander gebracht.

    Auch die teils empfindliche Pflanzenwelt nimmt einem ein Zelt übel, das über mehr als eine Nacht an einer Stelle steht: die Pflanzen werden zerdrückt und vom lebenswichtigen Sonnenlicht abgeschirmt.

    Zu den größten Gefahren gehört offenes Feuer. Streng verboten ist Feuer, das im Wald und auch noch 100 Meter von Baumgruppen entfernt entfacht wird. Zu offenem Feuer zählen auch Campingkocher, Hobokocher, Spirituskocher und ganz allgemein alle anderen Arten von offenen, sichtbaren Flammen. Feuer sollte daher am Besten nur an dafür freigegebenen Orten gemacht werden.

    Natürlich lässt man in der Natur nichts zurück, außer seine Fußspuren.

    Nimm nur Erinnerungen mit. Hinterlasse nichts außer Fußspuren! (Zitat Häuptling Seattle zugeschrieben)

    Fazit zum Wild Campen

    Insgesamt kann man festhalten: ein Notbiwak ist, vor allem oberhalb der Baumgrenze, überall toleriert. Auf Freiflächen außerhalb des Waldes ist in einigen Bundesländern das wilde Übernachten oft nicht klar und eindeutig geregelt, sprich: nicht verboten. Bayern ist zum Beispiel so ein Bundesland, wo sehr viel Wert auf das Betretungsrecht der freien Natur gelegt wird. Eine Übernachtung im Wald ist dort zwar explizit verboten, allerdings wurden die Flächen außerhalb des Waldes quasi vergessen zu erwähnen (sofern sie nicht als Privatbesitz oder durch Naturschutz oder anderweitig, z.B. durch die Kommunen, eingeschränkt sind). In Naturschutzgebieten oder sonstigen ausgewiesenen Schutzbereichen ist das Nächtigen, egal wie, selbstverständlich, vollkommen zurecht und ausdrücklich verboten.

    Das sollten wir auch respektieren, denn Schutzgebiete sind – auch aufgrund der steigenden Zahl von Wanderern und Bergsteigern – wichtig wie nie zuvor. Gönnt den Tieren und der Natur ein Rückzugsgebiet, sie stehen eh schon unter Stress, denn ihr Lebensraum wird, gerade auch durch uns Outdoormenschen, immer weiter zurückgedrängt.

    Tipp: die praktische Packliste für Microadventures // acht Tipps fürs Biwakieren // Winterbiwak // Ein Interview mit “Mister Microadventure” Alastair Humphreys

    Kommentare

    1. Vielen Dank für diesen ausführlichen und informativen Beitrag! Interessant, wie das dennoch von Land zu Land unterschiedlich ist.

      Liebe Grüße!
      Lila
      outdoormeister.de

      • Ja, nicht wahr? Bits und Bytes komplett ohne Nährwert, ganz im Gegensatz zu Deinem ausführlichen und gehaltvollen Kommentar.

    2. Die Tipps sind nicht nur super hilfreich, sondern auch noch total inspirierend. Besonders die Ideen zum umweltbewussten Campen haben mir gut gefallen. Ich kann es kaum erwarten, diese Tipps in der Natur auszuprobieren und die Freiheit des Wild Campens zu genießen. Macht weiter so mit euren spannenden Beiträgen!
      LG,
      Andre

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